das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche Quiz Forum Impressum


heimgesetz.net

Stellenbeschreibung Küchenleitung

Bezeichnung der Einrichtung:

Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt

  Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin:

Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Küchenleitung
Arbeitsbereich: Küche
Arbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat

Ziele:

  • Mit einer gesunden und wohlschmeckenden Verpflegung soll die Lebenszufriedenheit unserer Bewohner gestärkt werden.
  • Regionale und saisonale Einflüsse auf die Küche sollen berücksichtigt werden. Dies geschieht insbesondere durch Nutzung lokaler Wochenmärkte.
  • Die Qualität unserer Speisenversorgung soll stets gesichert und gesteigert werden. Dieses geschieht insbesondere durch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Bereichen unserer Pflegeeinrichtung.
  • Durch die Zusammenarbeit mit dem Heimbeirat sollen die Wünsche unserer Bewohner hinsichtlich ihrer Verpflegung maßgeblich in die Arbeit einfließen.
  • Die Hauswirtschaftsleitung soll bei ihren Planungsaufgaben wirksam unterstützt werden.

fachliche Qualifikation:

  • abgeschlossene Ausbildung zum Koch sowie Berufserfahrung von zwei Jahren.
  • erfolgreiche Arbeit während der sechsmonatigen Probezeit.

persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen alten Menschen und Interesse an ihrer Biografie
  • flexible, eigenständige und kreative Arbeit
  • Kommunikationsfreude und empathische Fähigkeiten
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung
  • Hauswirtschaftsleitung

gleichgestellt:

  • Pflegedienstleitung
  • Verwaltungsleitung

weisungsbefugt:

  • alle Mitarbeiter der Küche
  • Praktikanten und Auszubildende
  • Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr (Helfer im FSJ)

(Anmerkung: Die tatsächlichen Befugnisse eines Küchenleiters können von Einrichtung zu Einrichtung variieren.)

wird vertreten von:

  • stellv. Küchenleitung (wenn es die gibt)

Aufgaben und Kompetenzen

bewohnerbezogene Aufgaben:

  • Herstellung von Speisen, die sowohl hohen ernährungsphysiologischen als auch geschmacklichen Standards entsprechen
  • Sicherstellung eines hohen optischen Standards der Speisen und ihrer Darbietung
  • Planung eines abwechslungsreichen Speiseplanes in enger Absprache mit der Hauswirtschaftsleitung und dem Heimbeirat
  • Annahme von Speisewünschen von Bewohnern
  • Annahme und Bearbeitung von Beschwerden und Einleitung von Maßnahmen, die die Kundenzufriedenheit wieder herstellen.
  • Planung der Speisenfolge bei Sonderveranstaltungen (Weihnachtsfeier, runde Geburtstage usw.)

Personalbezogene Aufgaben

  • Kontrolle der Arbeitsleistung der unterstellten Mitarbeiter, insbesondere der Arbeitszeit
  • Überwachung und Anleitung von Auszubildenden
  • Erstellung von Personalbeurteilungen sowie Leitung von (bzw. Teilnahme an) Personalgesprächen
  • Mithilfe bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • Kontrolle, ob alle für den Küchenbereich geltenden Bestimmungen und Gesetze eingehalten werden (etwa Arbeitszeitverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Lebensmittelhygienegesetz usw.)
  • Ermittlung des Personalbedarfs und Erstellung eines Stellenplanes unter Berücksichtigung der derzeitigen und der zukünftigen Aufgaben
  • Beteiligung am Auswahlprozess bei der Einstellung neuer Mitarbeiter
  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Ermittlung des aktuellen und zukünftigen Fortbildungsbedarfs sowie Auswahl geeigneter Fortbildungen bzw. In-House-Seminare
  • Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen unter möglichst weit reichender Berücksichtigung von Mitarbeiterwünschen
  • Durchführung von (bzw. Teilnahme an) regelmäßigen Besprechungen zwischen den Mitarbeitern der Küche und den weiteren Mitarbeitern der Hauswirtschaft
  • Wahrnehmung der Interessen der Mitarbeiter der Küche gegenüber der Heimleitung und der Hauswirtschaftsleitung
  • Kontrolle der Reinigungsarbeiten im Küchenbereich

Betriebsbezogene Aufgaben

  • Planung, Organisation und Überwachung des Serviceablaufes
  • Sicherstellung einer reibungslosen Speisenausgabe an die beteiligten Abteilungen der Pflegeeinrichtung
  • Kalkulation des Bedarfs an Zutaten und Abgleich mit dem noch vorhandenen Vorrat
  • Bestellung oder Einkauf aller notwendigen Zutaten
  • Kontrolle aller eingehenden Lebensmittel gemäß HACCP
  • Sicherstellung der korrekten Lagerung aller Lebensmittel gemäß HACCP
  • regelmäßige Kontrolle der gelagerten Lebensmittel
  • Bestätigung der Richtigkeit der Rechnungen für den Arbeitsbereich
  • korrekte Entsorgung nicht verbrauchter Lebensmittel sowie Speisereste
  • regelmäßige Kontrolle aller Küchengeräte
  • Mitwirkung bei der Einführung und Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Die Küchenleitung soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu der Qualitätsbeauftragten
  • zu den Pflegekräften
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Stationshilfen
  • zu dem Servicepersonal
  • zu den Praktikanten
  • zu den Bewohnern
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen
  • zu den Hausärzten
  • zu den Seelsorgern
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zum haustechnischen Dienst
  • zu anderen Therapeuten

Klausel:

Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuches.



Annika Klugkist, Albert-Einstein-Ring 4, 29331 Lachendorf, Tel. 0160 16 17 17 8, Fax (032) 12 11 97 76 0, E-Mail: info@pqsg.de, Annika Klugkist ist ein Einzelunternehmen.